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Mietbedingungen Megatechnik
1.) Mietpreise:
Die Mietpreise verstehen sich exkl. 20% MwSt., unverpackt ab Lager Linz,
Salzburger Straße 343.
Transportkosten werden wie folgt verrechnet:
Lieferung Großraum Linz Pauschale 25 EURO
Bei Lieferung außerhalb von Linz wird zusätzlich zur Stadtpauschale je gefahrenen
Kilometer 1 Euro Fahrpauschale verrechnet.
Dies beinhaltet sowohl die Fahrtkosten wie auch die Technikerkosten während
der Fahrzeit.
Auf- und Abbau, bzw. Betreuung während der Mietdauer wird per Stunde verrechnet.
2.) Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Der Mieter verpflichtet sich die Geräte nach Beendigung des Mietverhältnisses
unverzüglich und auf eigne Kosten an die Firma Megatechnik zu retournieren.
Bei verspäteter Rückgabe wird jeder begonnene Tag mit dem Tagessatz verrechnet.
Bei defekter Rückgabe des Mietgerätes haftet der Mieter für entgangene Gewinne
im Zeitraum der Reparatur bzw. im Falle einer Ersatzbeschaffung bis zum Einlangen
des Ersatzgerätes.
3.) Sorgfaltspflicht und Versicherung :
Der Mieter verpflichtet sich, gemietete Geräte lt. beiliegender Bedienungsanleitung
und mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln.
Er haftet für alle Schäden, welche während der Mietdauer an den Geräten entstehten
gleichgültig, ob Ihn dabei ein persönliches Verschulden trifft, oder nicht
(Diebstahl, höhere Gewalt ...).
Die Geräte sind von Haus aus nicht versichert.
Eine Versicherung für die Mietgeräte kann jedoch abgeschlossen werden.
Die Kosten für die Versicherung trägt der Mieter.
Ebenso hat sich der Mieter über die Versicherungsbedingungen, Geltungsbereiche, Ausschlüsse,
Selbstbeteiligung, etc. selbst in Kenntnis zu setzten.
Eine Kopie der Versicherungsbedingungen liegt bei Megatechnik auf und kann
jederzeit angefordert werden.
Die Versicherung deckt auf alle Fälle nur den Schaden am Gerät, nicht jedoch
irgendwelche Folgeschäden wie Verdienstentgang etc..
4.) Bei technischen Gebrechen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für aus diesem Grund
entstehende Schäden, bzw. Folgeschäden laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Zahlungsverpflichtung des Mieters ruht, bis die Frage der Ursache geklärt ist.
5.) Wenn Besteller, Benutzer und/oder Rechnungsadressant verschieden sind, haftet
der Besteller für die Ordnungsmäßigkeit des Auftrages.
6.) Werden fixe Bestellungen storniert, kommt folgende Stornogebühr zur Anwendung :
21 Tage vor Mietbeginn 10% der Mietsumme
14 Tage vor Mietbeginn 20% der Mietsumme
08 Tage vor Mietbeginn 30% der Mietsumme
03 Tage vor Mietbeginn 50% der Mietsumme
7.) Der Mietabschluß zwischen Vermieter und Mieter ist ausdrücklich nur auf Geräte bezogen.
Für erforderliche Genehmigungen, bzw. urheberrechtliche Bewilligungen hat
der Mieter selbst Sorge zu tragen.
Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen bei der Verwendung
der Mietgeräte.
8.) Alle Angebote gelten ausdrücklich als freibleibend.
9.) Der Geschäftsführung nicht bekannte Neukunden haben als Kaution den halben
Neupreis in Form einer Bankgarantie, in Bar, bzw. per Scheck zu hinterlegen,
welche er bei Geräterückgabe wieder ausgehändigt bekommt.
Weiters ist eine Legitimation in Form eines amtlich gültigen Lichtbildausweises
erforderlich.
10.) Der Vermieter erklärt sich durch seine Unterschrift auf dem Verleihlieferschein
mit diesen Mietbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Megatechnik einverstanden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Megatechnik sind integraler Bestandteil dieser Mietbedingungen.
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